Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen rund um Steuern und Finanzen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Steuerfristen, Abrechnungsvorschriften und Buchhaltungsanforderungen in der Schweiz.

In der Schweiz gilt für natürliche Personen in der Regel der Stichtag 31. März des Folgejahres zur Abgabe der Steuererklärung. Kantone können Fristen abweichen lassen, prüfen Sie deshalb immer die Angaben Ihres Wohnkantons.

Für die Steuererklärung 2025 benötigen Sie Lohnbescheinigungen, Bank- und Wertschriftendokumente, Belege für Versicherungsprämien, Rentenzahlungen und belegbare Berufsauslagen sowie Nachweise zu weiteren Einkünften oder Abzügen.

Die Mehrwertsteuer-Abrechnung erfolgt in der Regel vierteljährlich über das E-Tax-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Halten Sie sämtliche Rechnungen mit ausgewiesener MWST bereit und übermitteln Sie die Gesamtsummen sauber getrennt nach Steuersätzen.

Handelsbücher, Buchungsbelege und Geschäftsunterlagen müssen in der Schweiz während zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Geschäftsjahres.

Ja. Die Steuerverwaltung kann auf Basis Ihrer Einkommensprognose Vorauszahlungen in vier Raten festsetzen. Sie helfen, eine hohe Nachsteuer am Jahresende zu vermeiden.

Bei Kunden im EU-Raum prüfen Sie das Reverse-Charge-Verfahren. Dienst- und Werkleistungen können je nach Art und Ort der Leistung umsatzsteuerneutral verrechnet werden.

Durch elektronische Buchführung lassen sich Belege schneller erfassen, Prozesse automatisieren und Auswertungen in Echtzeit erstellen. Das spart Zeit und erhöht die Transparenz.

Ja, wir beraten Sie zu Erbschafts- und Schenkungssteuerregelungen in den Schweizer Kantonen, erarbeiten Deklarationen und begleiten Sie durch die Prüfungen der Steuerbehörden.

Gern empfangen wir Sie in unserem Büro an der Adresse Bundesplatz 1, 3005 Bern, Schweiz. Bitte vereinbaren Sie dazu im Voraus einen Termin.